Wahlwerbung begrenzen

Großplakate zur Bundestagswahl 2024, Bild: tedesco57 via Flickr, Creative Commons - Attribution-NonCommercial 2.0 Generic

26. November 2025

Antragsnummer: VIII-A-00953-NF-03

Die hohe Zahl an Wahlplakaten und die übermäßige Belegung einzelner Masten durch Mehrfachhängung von bis zu zwölf Plakaten an einem Mast mitunter durch eine einzige Partei führen zu einer Beeinträchtigung der Chancengleichheit, insbesondere für kleinere Parteien. Zudem wird das Stadtbild erheblich beeinträchtigt. Durch die zunehmende Zerstörung von Plakaten entstehen teilweise massive Verschmutzung im öffentlichen Raum. Im Sinne der Chancengleichheit wie auch der Müllreduktion soll einem weiteren Anstieg der Plakatierung in zukünftigen Wahlkämpfen endlich Einhalt geboten werden.

 

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird be-auftragt, dem Stadtrat Vorschläge zu unterbreiten, wie eine Aktuali-sierung der Wahlwerbesatzung mit dem Ziel der Reduktion von Wahlplakaten gestaltet werden kann. Hierzu sollen dem Rat ver-schiedene Vorschläge bis spätes-tens zum ersten Quartal 2026 zur Abstimmung vorgelegt werden.

Folgende Möglichkeiten sollen geprüft werden:

1. Gemäß der zurückgezogenen „1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Leipzig zur Regelung der Werbung für politi-sche Zwecke auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen während der Wahlkampfzeit (Wahlwerbesatzung) in der aktua-lisierten Form“ (Beschlussvorla-ge-Nr.: VII-A-00518-NF-02-DS-01 des MTA) aus dem Jahr 2023 soll nur noch jeder zweite Mast be-hangen werden dürfen.

2. Es ist jeder antretenden Partei nur noch gestattet, maximal ein Plakat pro Mast anzubringen. Bei der Kommunalwahl abwei-chend maximal zwei Plakate pro Mast für jede antretende Partei.

 

Bearbeitungsstand des Antrags im Ratsinformationssystem:

https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2027820&refresh=false

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