Housing First!

1. Juli 2026

Antragsnummer: VIII-A-02634-NF-02

Sachverhalt:

Housing First versucht, das Ziel der Wohnungslosenhilfe an den Anfang des Hilfeprozesses zu stellen. Eigener ungeteilter Wohnraum mit ambulanter Betreuung stärkt die Stabilisierung von Obdach- und Wohnungslosen erheblich und ist grundsätzlich kostengünstiger, wenn auch nicht für alle Fälle geeignet. Nicht alle Notfallunterkünfte werden ersetzbar sein, aber eine Konzeption, in der unbelegte Platzkapazitäten im Verhältnis zur Bevölkerungsentwicklung und zur Entwicklung des Housing-First-Angebotes abgebaut werden und mit dem Ziel, erst Obdach- und dann Wohnungslosigkeit vollständig aus Leipzig zu beseitigen, ist anstrebenswert. Dabei sollten Straßensozialarbeit und Obdachlosen-Peer-Beratung ein integraler Bestandteil sein.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum vierten Quartal 2026 ein Konzept vorzulegen, das perspektivisch den schrittweisen partiellen Ersatz von Notfallunterkünften durch dauerhaftes, ambulant betreutes Wohnen nach dem Housing-First-Prinzip vorsieht, um das Angebot an Notunterkünften als eine zeitlich befristete Notversorgung auf ein erforderliches Maß beschränken zu können.

Ziel ist es, wohnungslosen Menschen mit multiplen Problemlagen prioritär persönlichen ungeteilten Wohnraum zu verschaffen und gleichzeitig die Folgekosten der Wohnungslosigkeit im Hinblick auf behördliche Unterbringung und Gesundheitskosten nachhaltig zu senken.

Bearbeitungsstand des Antrags im Ratsinformationssystem:

https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2030835

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