Digitalisierung bei Wohngeld und Bauanträgen priorisieren

25. März 2026

Antragsnummer: VIII-A-02635

Sachverhalt:

Leipzig steht bereits auf Platz 9 im Bitkom Smart-City-Index 2025, 5,3 Punkte plus sind erreichbar. Zwei zentrale Bürger- und Wirtschaftsprobleme bleiben bisher ungelöst: lange Wohngeld-Wartezeiten und langwierige Bauantragsverfahren und Nachreichungen.

Dieser Antrag möchte die bestehende Infrastruktur nutzen und die Engpässe mit minimalem zusätzlichem Aufwand lösen und dabei unser Rating erhöhen:

Schnellere digitale Wohngeldbearbeitung entlastet direkt Tausende Leipziger Haushalte.

eIDAS-Freigaben, standardisierte Matrixdokumente und freiwillige BIM-/Datenabfrage verkürzen Bauantragsverfahren spürbar und liefern gleichzeitig wertvolle Daten für Klimaneutralität (PV-Potenziale, energetische Kennwerte) und Stadtentwicklung.

KI-gestützte Planauswertung und Digital-Twin-Vorberatung machen aus der bestehenden Technik echte Effizienzgewinne.

Mit diesen sechs gezielten Schritten wird Leipzig in zwei hochrelevanten Bereichen bundesweiter Spitzenreiter.

Beschlussvorschlag:

Die Digitalisierung in der Stadt Leipzig kann im landesweiten Vergleich eine Vorreiterrolle einnehmen. Leipzig hat die Chance mit begrenztem Ressourceneinsatz zum bundesweiten Spitzenreiter in spezifischen Kategorien (Wohngeld und Baugenehmigung) zu werden und dabei konkrete Problemfelder zu verbessern, zu diesem Zweck soll der Stadtrat folgende Schritte beschließen:

Die Priorisierung der digitalisierten Verarbeitung von Anträgen im Bereich Wohngeld, sodass sichergestellt wird, dass bis spätestens zum IV. Quartal 2026 die digitale Verarbeitung von Anträgen im betreffenden Amt optimiert wird und eine Beschleunigung bisheriger Prozesse realisiert werden kann.

Es sollen Freigaben im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren (und allen ähnlichen baulichen Beantragungsverfahren) nach qualifizierter elektronischer Signatur (eIDAS) vollumfänglich ermöglicht werden.

Mit der Genehmigung (Bauordnungsamt) wird ein standardisiertes Informationsdokument für die Planer übergeben, in dem mögliche Anpassungen nach

a) „nur“ baurechtlichen Verfahrensergänzungen und

b) baurechtlichen Tekturen klar differenziert wird, um vorläufige Abspracheformate zu reduzieren.

Für baurechtliche Tekturen wird aufbauend auf dem Erfahrungsschatz der letzten Jahrzehnte ein Matrixdokument etabliert, in dem Planer ihre Abweichungstatbestände standardisiert und kategorisiert dem Amt vorab übergeben können. (In diesem Rahmen können Abspracheformate insgesamt, aber auch durch Ausfallzeiten (z. B. Krankheit) reduziert werden.)

c) Die Stadt Leipzig legt dem Baugenehmigungsverfahren ein zusätzliches freiwilliges Dokument (z.B. Excel/XML) bei, in dem die Antragssteller projektbezogene Daten, die für die sinnvolle Fortentwicklung der Digitalisierung der Stadt relevant sind, abgefragt werden (z. B. separat für die Genehmigung, aber auch für die Fertigstellung, A/V Verhältnis, genutzte PV-Potenziale, Begrünungsfaktor, Energetischer Gebäudeentwurf, reale Gesamtkostenaufwände nach Kostengruppen der DIN 276, spezifische Kennwerte weiterführender energetischer Technologien usw.).

d) In diesem Rahmen wird auch um ein BIM-Modell des Projektes gebeten. Der freiwillige Charakter der Abfrage wird stets klar formuliert. Dem Land wird diese abgeforderte Beilage als mögliche Vorgabe weiterer Standards zur Kenntnis gegeben.

Es soll ein Projekt für das Referat Digitale Stadt etabliert werden, in dem Bauanträge und Planunterlagen durch die Analyse maschinellen Lernens für Pläne und insbesondere Nachweise inhaltssicher bis 2030 geprüft werden können.

Bauvorberatungsstufen in Präsenz oder Digital sollen mit digitalen Simulationstools des Digitalen Zwillings der Stadt optimiert werden, sodass für Verwaltungsinterna aber auch externe Abspracheformate mit Planern und Bauherren in Hinsicht der projektbezogenen Möglichkeiten und Prämissen objektivierte und in Echtzeit dargestellte Daten visualisiert werden können.

Die Gewährleistung des Erreichens des angestrebten europäischen Ziels „EU Digital Decade 2030“ soll erfolgen und mit einem Angebot an die kommunalen Nachbargemeinden im Sinne der Kooperation ergänzt werden.

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