Antragsnummer: VIII-A-01921
Sachverhalt:
Seit der Ausrufung des Klimanotstands bestehen politische und finanzielle Maßnahmen, deren tatsächliche Wirksamkeit, Prioritätensetzung und Transparenz bislang nicht in einer systematischen, vergleichenden Form dokumentiert wurden. Eine sachliche, faktenbasierte Evaluation ist notwendig, um
– die tatsächlichen Effekte kommunaler Maßnahmen zu erfassen (CO₂-Reduktion, Energieeinsparung, Erhalt von Umweltflächen),
– die Rechtmäßigkeit, Konsistenz und Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns sicherzustellen,
– mögliche Zielkonflikte frühzeitig zu erkennen und zu steuern, und
– eine evidenzbasierte Entscheidung über die weitere Gestaltung oder Beendigung des Notstandes zu ermöglichen.
Nur mit klaren Kennzahlen, transparenter Dokumentation und überprüfbarer Methodik lässt sich beurteilen, ob es sich beim Klimanotstand um ein wirksames Instrument zur Steuerung kommunaler Politik handelt oder überwiegend um einen symbolischen Akt. Die hier vorgeschlagene Evaluation schafft die Grundlage für eine rechtssichere und zugleich bürgernahe Bewertung des bestehenden Notstandsstatus.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines umfassenden Evaluationsberichtes zum 2019 ausgerufenen Klimanotstand (Betrachtungszeitraum 2015–2025). Der Bericht soll der Beschlusslage, der Wirkungsanalyse und der Transparenz kommunaler Entscheidungen dienen.Der Evaluationsbericht soll mindestens folgende Prüf- und Darstellungspunkte enthalten:
I. Wirkungsanalyse der damals benannten Sofortmaßnahmen (messbar)
1. Darstellung und Bewertung messbarer Kennwerte: eingesparte CO₂-Mengen (t), eingesparte elektrische Energie (kWh), CO₂-Äquivalente pro Einwohner (t/EW), ggf. Anteil an der kommunalen Emissionsbilanz.
2. Vergleichszeitraum klar benennen (z.B. Ist 2015 vs. Ist 2025) und Methodik offenlegen.
II. Übersicht über beeinflusste Beschlüsse und Vorlagen
1. Auflistung der relevanten Beschlüsse/Vorlagen seit Ausrufung des Notstands.
2. Für wichtige Vorlage (Wirkung): Kurzbeschreibung, Entscheidungsdatum, angenommene Maßnahme(n) und belegbare, nachweisbare Auswirkungen (quantitativ und qualitativ).
III. Gesamtbilanz Einsparungen / Umweltwirkungen
1. Quantitative Einschätzung, in welchem Umfang der Klimanotstand zu CO₂-/Energieeinsparungen geführt hat.
2. Darstellung von Effekten auf Umweltbestandteile (z.B. Hektar neu gesichertes Stadtgrün, Baumpflanzungen, Maßnahmen zum Erhalt von Ökosystemen, Biodiversitätsindikatoren).
IV. Analyse strategischer Wirkung und Konfliktfelder
1. Bewertung, inwieweit der Klimanotstand die städtischen energie- und klimapolitischen Zielvorgaben beeinflusst hat.
2. Identifikation von Konflikten/Widersprüchen zwischen Klimazielen und anderen öffentlichen Belangen (z.B. Naturschutz, Denkmalschutz, Wohnungsbau, Verkehr) mit konkreten Beispielen.
V. Finanzübersicht: Ausgaben und Fördermittel (2015–2025)
1. Darstellung der aufgewendeten Summen (Haushaltstitel, Fördermittel, Drittmittel) für Klimaschutzmaßnahmen sowie Entwicklung der Budgetanteile über die Jahre.
2. Kurzbewertung von Kosten-Nutzen-Effekten ausgewählter Maßnahmen.
3. Bindung von Personal (in VzÄ) pro Jahr.
VI. Transparenz der Entscheidungsprämissen / Verwaltungspraxis
1. Offenlegung der Prämissen, Bewertungsmethoden und Entscheidungsgrundlagen, die Verwaltungsvorlagen zugrunde gelegt wurden (z.B. CO₂-Rechenmodelle, Annahmen zu Einsparungen).
Formale Anforderungen an den Bericht
– Methodik, Datengrundlagen und Quellen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.
– Externe Begutachtung: Prüfung durch unabhängige Fachstelle (z.B. Klimasachverständige) ist vorzusehen.
– Öffentliche Kurzfassung (für Bürgerschaft) und ausführlicher Anhang (für Stadträte/Verwaltung) sind vorzulegen.
– Die Verwaltung soll die Ergebnisse in einer Sitzung des zuständigen Ausschusses vorstellen.
Bearbeitungsstand des Antrags im Ratsinformationssystem:
https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2027314&refresh=false








