Antragsnummer: VIII-A-02480-NF-01
Sachverhalt:
Das Verhältnis der Mittelzuweisung an die Fraktionen ist Wählerauftrag und respektiert die politische Kooperation von Parteien und Einzelstadträten. Dabei muss die Mittelverteilung der Anzahl der Stadträte einer Fraktion entsprechen, um diesen das ehrenamtliche Arbeiten angemessen zu ermöglichen. Eine sofortige Änderung der Mittelzuweisung sollte vor dem Hintergrund gesundheitsförderlicher Arbeitsverhältnisse jedoch vermieden werden. Deshalb eine Übergangsfrist von drei Monaten.
(In der ursprünglichen Fassung wurde im Beschlussvorschlag fälschlicherweise die Anwendung auf das Szenario Erhöhung beschränkt.)
Das Praktikumsgeld wird kaum genutzt und sollte für andere Zwecke freigegeben werden.
Beschlussvorschlag:
1. Die Satzung zur Fraktionsfinanzierung der Stadt Leipzig, beschlossen in der Ratsversammlung vom 18.09.2024, wird bezüglich § 5 Absatz 7 wie folgt geändert:
Ändert sich im Verlauf der Wahlperiode die Mitgliederzahl einer Fraktion, ist eine Anpassung der Haushaltsmittel für den Personalbedarf ab dem dritten auf den Eintritt der Änderung folgenden Monat vorzunehmen.
2. Im § 5 Absatz 1 wird der Satz „Dafür wird jeder Fraktion zweckgebunden ein Betrag von zusätzlich bis zu 10.000 EUR jährlich zur Verfügung gestellt.“ gestrichen.
Bearbeitungsstand des Antrags im Ratsinformationssystem:
https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2029236&refresh=false








