Antragsnummer: VIII-A-01246-NF-02
Sachverhalt:
Die ehemalige Deponie Seehausen hat sich seit ihrer Stilllegung zu einem ökologisch wertvollen und in dieser Form in Leipzig einzigartigen Lebensraum entwickelt. Eine Inanspruchnahme der Flächen dieses wertvollen Biotopmosaiks widerspricht dem dringend gebotenen Erhalt der Umwelt und bestehender wichtiger Ökosysteme. Energieerzeugung durch Photovoltaik muss, um dem Anspruch auf Nachhaltigkeit gerecht zu werden, auf bereits versiegelten oder nicht bewachsenen Flächen erfolgen. Im urbanen Bereich der Stadt Leipzig existieren grundsätzlich ausreichende potenzielle Flächen.
Das Sofortmaßnahmenprogramm zum Klimanotstand in seinem Punkt 11 zugunsten einer Photovoltaikanlage auf dem ehemaligen Deponiekörper Seehausen ist nur als einzelne mögliche Option der Gesamtmaßnahmen zu werten, und kann ohne Aufhebung der Gesamtvorlage zum Klimanotstand als Ziel aufgegeben werden. Der Einzelpunkt gilt nicht als bindender Stadtratsbeschluss.
Umfangreiche Kartierungen und Gutachten belegen die hohe Artenvielfalt: Insgesamt wurden 643 Tier- und Pflanzenarten nachgewiesen, u. a. 527 Vogel-Brutpaare. Darunter befinden sich eine sehr hohe Anzahl äußerst seltener Vogelarten wie Heidelerche, Sperbergrasmücke, Grauammer, Neuntöter und Wendehals oder die vom Aussterben bedrohten Arten Brachpieper und Steinschmätzer. Etwa die Hälfte aller kartierten Vogelarten ist gefährdet bzw. streng geschützt und mit einer hohen Anzahl von Brutpaaren vertreten. Außerdem wurden 55 Wildbienenarten gefunden (davon 15 Arten auf der Roten Liste Deutschland und 23 Arten auf der Roten Liste Sachsen) und die streng geschützte Zauneidechse. Besonders hervorzuheben ist das Vorkommen von drei seltenen Orchideenarten, darunter die Bienen-Ragwurz (Ophrys apifera), die diesem Ort eine besondere symbolische Bedeutung verleiht.
Die Fläche erfüllt die Voraussetzungen des § 23 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) für eine Ausweisung als Naturschutzgebiet. Ein Antrag auf einstweilige Sicherstellung als Naturschutzgebiet liegt der Unteren Naturschutzbehörde vor. Bis 1990 diente die Deponie als städtische Müllkippe, deren Emissionen die Anwohner über Jahrzehnte belasteten. Die seither erfolgte Renaturierung stellt einen notwendigen ökologischen und sozialen Ausgleich dar und eignet sich exemplarisch, eine positive Transformation umzusetzen.
Strategisch liegt das Areal im Biotopverbund Leipzig Nord und erfüllt eine wichtige Trittsteinfunktion für wandernde Arten. Die im Rahmen des Projekts „Energieberg Leipzig-Seehausen“ geplante Errichtung einer großflächigen Photovoltaik-Anlage (Bebauungsplan Nr. 454), die zugleich durch ein abfallrechtliches Verfahren bei der Landesdirektion Sachsen geprüft wird, widerspricht den naturschutzfachlichen Einschätzungen und dem geltenden Artenschutzrecht. Gegen den Zielabweichungsbeschluss, der u. a. das Vorrangziel des Walderhalts des Regionalplans für die Deponie aufheben soll, liegt ein Widerspruch des Landesverbandes (NABU) bei der Landesdirektion Sachsen vor, über den noch nicht beschieden wurde.
Die Renaturierung ehemaliger Mülldeponien zu Naherholungsgebieten ist dabei kein Einzelfall: Ein vergleichbares Projekt läuft derzeit an der Zentraldeponie Hubbelrath GmbH in Düsseldorf.
Die Mitgliedschaft der Stadt Leipzig im Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e. V.“ verpflichtet zudem zur Förderung der biologischen Vielfalt. Die Umsetzung dieses Naturpfades und die Entwicklung der ehemaligen Deponie zum „Naturberg“ bieten sich dementsprechend als hervorragendes Projekt zur Förderung der biologischen Vielfalt an.
Bei dem vorhandenen aufgeforsteten Wald auf dem Deponiekörper handelt es sich um eine naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahme für den B-Plan Nr. 76 „Güterverkehrszentrum Quartier C“. Mit der Planrechtsentscheidung wird der Zeitraum für die erforderliche Unterhaltung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgesetzt, der die Dauer der für Entwicklung und Erhaltung erforderlichen Pflege einschließt. Bei permanenten Eingriffen ist die Ausgleichsfläche dauerhaft zu erhalten. Eine Rodung von Waldstücken auf dieser Fläche ist daher auch aus diesem Grund abzulehnen.
Beschlussvorschlag:
1. Das Ziel, einen Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 454 „Energieberg Leipzig-Seehausen“ zu erreichen, wird eingestellt, und das angestrebte Vorhaben einer Photovoltaikanlage auf der ehemaligen Deponie Seehausen wird aufgegeben.
2. Mit diesem Ziel soll die Stadt unter Einbeziehung des Landkreises Leipzig und des ZAW Gespräche führen und alle notwendigen Schritte zum Vorhaben „Naturberg Seehausen“ einleiten. Die Zielsetzung im Umgang mit dem ehemaligen Deponiekörper soll sich auf den Erhalt der sich entwickelnden Bewaldung und Artenvielfalt konzentrieren.
3. Der Stadtrat erklärt hierfür, zu den Beschlüssen zur Bebauung der ehemaligen Deponie (Vorlage: VII-DS-02319) sowie zum Zielabweichungsverfahren (Vorlage: VII-DS-08364) und in der Wertung des einzelnen Punktes im Sofortmaßnahmenprogramm des Klimanotstandes vom 30.10.2019 (Punkt 11 der Vorlage: VI-A-07961) eine andere Auffassung zu vertreten.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, bis spätestens 2030 ein Konzept zur Etablierung eines Natur- und Techniklehrpfades auf dem Areal der ehemaligen Deponie Seehausen zu entwickeln und dem Stadtrat vorzulegen. Der Lehrpfad soll a) die Geschichte der Deponie erläutern, b) die entstandene Artenvielfalt (Flora und Fauna) auf dem Deponiegelände darstellen und c) den technischen Betrieb der ehemaligen Deponieanlagen im Hinblick auf Bewirtschaftung, Nutzung und Unterhaltung thematisieren. Der Lehrpfad soll bis zum Ablauf der Nachsorgephase des Deponieberges im Rahmen regelmäßiger organisierter Veranstaltungen genutzt werden und nach erfolgter Freigabe allen Menschen dauerhaft offenstehen.
5. a) Zur weiteren Qualifizierung der seit ca. 25 Jahren entstandenen Bewaldung und Artenvielfalt sollen strategische Gespräche zur Abstimmung mit dem Verein „Kommunen für biologische Vielfalt e. V.“ und dem Biotopverbund Leipzig geführt werden.
b) Es soll finanzielle und fachliche Unterstützung durch das BMUV-Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz“ sowie als offizielles Kommbio-Projekt geprüft werden.
Bearbeitungsstand des Antrags im Ratsinformationssystem:
https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2028399&refresh=false








