Antragsnummer: VIII-A-02311
Sachverhalt:
Der Ausbau der Spielplätze in Leipzig soll fortentwickelt werden hinsichtlich ihrer Qualitäten (insbesondere Barrierefreiheit) und bisher gefasste Beschlüsse in ein Entwicklungskonzept überführt werden, sodass ein planmäßiger und strategischer Ausbau gelingen kann.
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt entwickelt ihre interne Bewertung der bestehenden Spielplätze hinsichtlich ihrer Qualitäten (Ausstattung, Zustand, Erreichbarkeit (Fuß, Rad, PKW), Größe, Verschattung usw.) fort und stellt die Daten sukzessiv auf den bestehenden Plattformen öffentlich zur Verfügun
2. Die bisher nicht erfasste Barrierefreiheit der Spielplätze soll dokumentiert und bewertet werden (z. B. vollständig, teilweise oder keine), siehe hierzu die Antwort 2 der BSW-Anfrage VIII-F-02031-AW-01. Hierbei wird der Behindertenverband intensiv einbezogen.
3. Die Stadt entwickelt anhand der räumlichen Verteilung und der Qualität eine längerfristige Strategie zur weiteren Fortentwicklung (Anzahl, Qualität) des städtischen Spielplatzangebotes und versucht, die Barrierefreiheit sinnvoll auszubauen und die Diskrepanz zwischen Platzanzahl und Bürgerverteilung zu korrigieren, siehe Antwort 1 der o. g. Anfrage.
4. Diese Spielplatzstrategie soll ergänzend zu den Punkten 1 bis 3
a) das „Programm zur Instandhaltung und Entwicklung öffentlicher Spielplätze“ (2011), den Beschluss VII-A-08285-NF-03 „Modellprojekt Spielzeugkisten für Spielplätze“, den Beschluss VI-A-03910-NF-02 „Barrierefreie Spielplätze“ und das „Spielraumkonzept“ (Innenstadt) zusammenführen, strukturieren und fortentwickeln,
b) es soll perspektivische Überlegungen zu Indoorspielplätzen, Patenschaften (Privat, Vereine und Unternehmen) und die Anwendung des Spielmobils ausformulieren.
5. Spielplätze sollen in ihrem Aspekt als Potenzialbereiche verschiedener Themen analysiert werden (soziale und insbesondere altersübergreifende Treffpunkte, Nachhaltigkeit durch Energieerzeugung und -speicherung, Wasserhaltung usw.).
6. Diese Strategie soll vorzugsweise in die Fortschreibung eines bereits existierenden Konzeptes integriert werden (z. B. INSEK), um Synergien zu erzeugen und Doppelstrukturen zu vermeiden; sie soll jedoch spätestens bis zum 20.11.2029, sie soll jedoch spätestens bis zum 20.11.2029, dem Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, erstellt sein.
Bearbeitungsstand des Antrags im Ratsinformationssystem:
https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2028565&refresh=false








