Das Gedenken für die Opfer des Faschismus unteilbar halten

29. April 2026

Antragsnummer: VIII-A-02845

Sachverhalt:

Das Gedenken an die Opfer des Faschismus ist unteilbar, und auch nicht tagespolitisch relativierbar. Die Rede der Generalkonsulin der USA in Leipzig, Jodi Breisler, am 27.1.2026, auf der Gedenkveranstaltung der Stadt zum Holocaust-Gedenktag war eine Stimme der Siegermacht, die Leipzig befreite. Angesichts eines uniformen Ausschlusses von russischen Repräsentanten von öffentlichen Veranstaltungen der Stadt Leipzig wirft ihr Auftreten – inmitten des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges der USA gegen Venezuela, und der öffentlichen Vorbereitung des nunmehr begonnenen völkerrechtswidrigen Angriffskriegs der USA gegen den Iran – jedoch Fragen nach den einheitlichen Kriterien auf, die die Stadtverwaltung an die Einladung internationaler Gäste anlegt.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Botschaft der Russischen Föderation Kontakt aufzunehmen, und den Botschafter der Russischen Föderation in der Bundesrepublik Deutschland, Sergej Netschajew, einzuladen, am 27.1.2027, bei der Gedenkveranstaltung zur Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz durch die Truppen der Roten Armee in Leipzig oder zu einem anderen wichtigen Gedenktag der Stadt über die Verbrechen des deutschen Faschismus zu sprechen. Im Falle seiner Verhinderung sollte ein Diplomat mindestens im Range eines Konsuls ihn vertreten.

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die einheitlichen Kriterien transparent zu machen, aufgrund derer die Stadtverwaltung internationale Gäste für solche Gedenkveranstaltungen auswählt, und insbesondere zu erläutern, welche Rolle darin spielt, ob ein Land einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg führt.

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