Drohnenförderung

29. April 2026

Antragsnummer: VIII-A-02847

Sachverhalt:

Um die geplante Silvester-Drohnen-Show 26/27 wie auch Baugenehmigungen, digitale Bürgerinformationen und Tierschutz verknüpft zu untersetzen, soll die Stadt ihre Festsetzungen im Bereich des Drohneneinsatzes überarbeiten. Die schriftliche Antwort der Verwaltung zur Anfrage VIII-F-01827-AW-01 zeigt deutliche Defizite: Es existiert kein weiteres Informationsformat, kein standardisiertes Antrags- oder Genehmigungsformat und bisher keine Vereinfachungsmöglichkeiten für gewerbliche Nutzung im Bereich Immobilien. In den letzten drei Jahren wurden allein im Mobilitäts- und Tiefbauamt 226 Drohneneinsätze formlos bearbeitet. Gleichzeitig betreibt die Stadt eigene Drohnen und plant weitere (z. B. im Bereich der Brandabwehr). Mit umfangreicher landwirtschaftlicher Fläche und einer Rehpopulation in Leipzig kann das Bundesförderprogramm 2026 zudem berücksichtigt werden.

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt folgende Maßnahmen:

1. Der Einsatz von Drohnen (UAS) wird bis Ende 2026 mit Vorgaben auf der Website und standardisierter Beantragung überarbeitet.

2. In Baugenehmigungen wird eine Standardklausel aufgenommen: Drohnenflüge zur Digitalisierung, Vermessung, Baufortschrittskontrolle und Inspektion sind während der Bauzeit bis zur Höhe des eingesetzten Baukrans oder max. 80 m genehmigungsfrei für den Bauherren und den Planer über dem Baugrundstück erlaubt (unter Einhaltung Maßgaben von LuftVO und Datenschutz). Es gilt eine Ausnahme für Hochhäuser. Diese Erklärung wird jeder Baugenehmigung beigefügt.

3. In der Leipzig-App wird ein einfaches Modul „Drohnenflug melden“ eingeführt (Vorbild der US-amerikanischen App US-FAA B4UFLY). Die Information kann z. B. dem LBA automatisiert weitergeleitet werden.

4. Die städtische Geodaten-Karte wird um einen Drohnen-Layer erweitert:

a) grüne Zonen mit grundsätzlicher Flugerlaubnis (Parks mit z. B. Vogelschutz in Brutzeit abwägen) ohne Einwände der Kommune,

b) der kurzeitige Überflug städtischer Parks und Friedhöfe ab 30 m Höhe wird in Zukunft von kommunaler Seite erlaubt (Überquerung ohne Start und Landung).

5. Neben der digitalen Beantragung (App) wird ein einheitliches Standard-Formular für Drohnenflüge eingeführt. Das Formular dient der Melde-Standardisierung beim MTA.

6. Die Stadt Leipzig initiiert die aktive Unterstützung für Rehkitzrettung im Landwirtschaftseinsatz gemäß Bundesförderung (BMLEH über Jagdverband Leipzig, Kitzrettungsvereine) für lokale Akteure. Der Einsatz landwirtschaftlicher Drohnen soll insgesamt befördert werden.

7. Die Stadt Leipzig prüft mit den benachbarten Landkreisen sowie der LBA (Sachsen) die Schaffung von Testkorridoren zur Stärkung der sächsischen Drohnenlogistik (z. B. medizinische Auslieferung von Laborproben und Logistik wie z. B. Regelbetrieb Dippoldiswalde–Dresden und geplante Flüge Oschatz–Riesa).

Mehr Beiträge