Antragsnummer: VIII-A-02848
Sachverhalt:
Die Stadt Leipzig hat eine kommunale Fürsorgepflicht für die Gestaltung des öffentlichen Raums und den Schutz der körperlichen und seelischen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Während die Gesellschaft im Bereich der Tabak- und Alkoholprävention längst anerkennt, dass Werbung im öffentlichen Raum ein potentiell gesundheitsschädigendes Konsumverhalten und eine gesellschaftliche Normalisierung befördert, bestehen im Bereich sexuell expliziter und militärischer Inhalte Regulierungslücken. Kinder und Jugendliche können sich dieser Konfrontation im öffentlichen Raum nicht entziehen.
Auf ein „sexuelles Objekt reduziert“ zu werden, wie es in der Satzung der Stadt Leipzig über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung) heißt, reicht als beispielhafte Regelung nicht aus.
Bezüglich der Präsenz von Bundeswehrwerbung mahnt die BSW-Fraktion eine kritische Reflexion der städtischen Vorbildfunktion an. Auch wenn ein kommunales Verbot hier rechtlich nicht möglich ist, besteht ein dringender Handlungsbedarf im Sinne einer friedenspolitisch sensiblen Stadtentwicklung. Leipzig als Stadt des Friedens muss verhindern, dass Kinder und Jugendliche mit martialischen Bildmotiven, Waffendarstellungen oder gezielten Recruiting-Kampagnen für den Militärdienst konfrontiert werden. Hier gilt es, in Verhandlungen mit den städtischen Werbeträgern und der Bundeswehr eine freiwillige Selbstverpflichtung zu erreichen. Der öffentliche Raum sollte ein Raum der Sicherheit und Bildung sein – nicht der sexuellen Grenzüberschreitung oder der militärischen Ansprache Minderjähriger.
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
1. die Regelungen von Werbung im öffentlichen Raum zu überarbeiten bzw. bestehende Werbeverträge zu prüfen. Ziel ist die größtmögliche Reduktion der Außenwerbung für pornographische oder sexuell explizit ausgerichtete Angebote, Plattformen, Filme oder Dienstleistungen auf städtischen Werbeflächen, Litfaßsäulen und an Laternen sowie auf Werbeflächen der städtischen Eigenbetriebe und bei Veranstaltungswerbung, für die eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich ist.
2. räumliche Schutzzonen zu definieren (insbesondere Sichtachsen und Umkreise von Schulen und Kitas, aber auch Spielplätzen und Jugendfreizeiteinrichtungen sowie Verkehrsknotenpunkte wie Bus- und Bahnhaltestellen und Busse und Bahnen selber). In diesen Zonen ist Werbung für Inhalte, die geeignet ist, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, zu untersagen. Dazu sollen pornographische und sexuell explizit ausgerichtete Inhalte als auch Militärwerbung gerechnet werden.
3. in einen Dialog mit den zuständigen Karriereberatungsbüros der Bundeswehr einzutreten, mit dem Ziel, eine freiwillige Selbstverpflichtung zu erreichen, wonach:
a) Plakatwerbung mit martialischen Motiven (Waffenabbildungen) oder zielgruppengerichteter Ansprache von Minderjährigen im Stadtgebiet unterbleibt.
b) Werbung für den Dienst an der Waffe in unmittelbarer Nähe von Bildungseinrichtungen und Jugendclubs sowie an den genannten Verkehrsknotenpunkten und Bussen und Bahnen vermieden wird.
Bearbeitungsstand des Antrags im Ratsinformationssystem:
https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2030040&refresh=false








