Unsere öffentlichen Schulen zuerst

2. November 2026

Die unlängst vom Dezernat VII angekündigte Aufhebung der Förderrichtlinie für Zuschüsse zur Schaffung von Plätzen der berufstheoretischen Ausbildung bei freien Trägern ist zu begrüßen. Die BSW-Fraktion hatte bereits in der Debatte um die Zwangsfusion zweier Leipziger Berufsschulen darauf hingewiesen: Die Bezuschussung von freien Trägern, um städtische Auszubildende berufstheoretisch auszubilden, mag zeitweilig sinnvoll gewesen sein.

Wenn aber heute damit unsere öffentlichen Berufsschulen durch sinkende Azubi-Zahlen in Existenznot gebracht werden, ist diese Regelung unsinnig. Noch voriges Jahr wollte man seitens des Schulamts darin kein Problem erkennen.

Aus welchem Grunde jetzt fünf VzÄ genau für diese Aufgabe trotzdem weiterhin bei freien Trägern unterhalten werden sollen, erschließt sich nicht. Die noch bestehenden Lehrverpflichtungen sollten zu Ende geführt, aber keine neuen eingegangen werden – das BSW wird einen entsprechenden Haushaltsantrag stellen.

Die Personalmittel sollten andernorts, z.B. zum Aufbau weiterer Familienschulzentren (FSZ), oder für die Aufrechterhaltung eines wenigstens teilweisen Betriebs der Schulbibliotheken verwendet werden. Viele von ihnen drohen – mit dem Auslaufen der derzeitigen Personalförderung – ab Jahreswechsel einfach zugeschlossen zu werden.

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